Ein Eigenheim dank Wohn-Riester

26.11.2013

Die Deutschen sind bekanntermaßen ein Volk von Häuslebauern. Noch deutlich baufreudiger wurden die meisten durch spezielle Fördergelder. Doch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage im Jahr 2006 verschwand die bisher gern genutzte Förderung einer selbst genutzten Immobilie in Deutschland ersatzlos. Mit dem sogenannten Wohn-Riester kann allerdings seit fünf Jahren die bekannte und weitverbreitete Riester-Förderung auch zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Seit kurzem kann das Sparguthaben zudem für die alters- oder behindertengerechte Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden.

Generell stehen für die, auch Eigenheimrente genannte, Fördermaßnahme verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann zeitgleich mit der Aufnahme des Immobiliendarlehens auch ein entsprechender Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Zum anderen kann innerhalb eines zertifizierten Bausparvertrags die Riester-Förderung genutzt werden. Die dritte Möglichkeit betrifft zertifizierte Vorfinanzierungsdarlehen: Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Sparvertrag, bei dem bei Vertragsabschluss unwiderruflich vereinbart wird, dass das Sparkapital zur Darlehenstilgung eingesetzt wird.

So kompliziert sich dieses Verfahren auch anhört, in der Regel sind Baufinanzierungsprofis mit der Wohn-Riester-Thematik bestens vertraut. So kann jeder Eigenheimkäufer oder Umfinanzierungswillige die Förderung erhalten, die ihm zusteht. Mit wachsendem Erfolg: Zum Ende des ersten Halbjahres 2013 bestanden bereits 1,07 Millionen Wohn-Riester-Verträge.

Eine Besonderheit stellt bei Riester-Verträgen bekanntlich die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter dar. Dazu führt der Riester-Anbieter ein sogenanntes Wohnförderkonto. Die Begleichung der Steuerschuld kann dabei auf zwei Arten erfolgen. Wer die Steuern in einer Summe aufbringt, zahlt auf 70 Prozent des geförderten Kapitals den individuellen Steuersatz. Steht das Geld zur Begleichung der Steuerschuld nicht auf einmal zur Verfügung, kann das Kapital kontinuierlich über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)

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